Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Wir unterstützen Sie bei den Thema Datenschutz und übernehmen auf Wunsch diese Aufgabe als externe Datenschutzbeauftragten.
Welche Aufgaben übernehmen wir für Sie als externe Datenschutzbeauftragte?
Wir beraten Sie als externe Datenschutzbeauftragte bei der Einhaltung der DSGVO in Ihrem Unternehmen sowie zu sämtlichen Spezialgesetzen im Datenschutz und unterstützen bei Datenschutzthemen. Das sind zum Beispiel: Aufbau einer Datenschutzorganisation, Auftragsverarbeitung, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Datentransfers, Marketing und Werbung. Wir sorgen für eine datenschutzkonforme Ausgestaltung der Prozesse in Ihrem Unternehmen im Umgang mit personenbezogenen Daten, ausgerichtet an der Zielsetzung Ihres Geschäftsmodells. Sie erhalten somit ein Rundum-sorglos-Paket im Datenschutz.
Wie definieren wir die Rolle des Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen?
Ein externer Datenschutzbeauftragter aus unserem Haus wird im Rahmen seiner Funktion die gesetzlichen Aufgaben im Datenschutz gemäß Art. 39 Abs. 1 EU-DSGVO in Ihrem Unternehmen wahrnehmen. Dabei nimmt er eine neutrale Position ein und steht der Geschäftsführung und den Fachabteilungen als vertrauensvoller Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes unterstützend zur Seite. Die Entscheidungshoheit im Datenschutz obliegt immer der Managementebene Ihres Unternehmens. Der Datenschutzbeauftragte klärt über Risiken im Datenschutz auf und erarbeitet Vorschläge, die Ihnen als Entscheidungsgrundlage im Unternehmen dienen.
Was passiert, wenn Ihr externer Datenschutzbeauftragter mal ausfällt?
Sollte der für Sie benannte externe Datenschutzbeauftragte aus wichtigen Gründen mal verhindert sein, um seine Aufgaben im Datenschutz persönlich zu erfüllen, steht Ihnen immer ein qualifizierter Vertreter zur Verfügung. Die Vertreterregelung sichern wir Ihnen vertraglich zu. Selbstverständlich erfüllt auch die Vertretung des externen Datenschutzbeauftragten die gesetzlichen Anforderungen an die berufliche Qualifikation und das Fachwissen.
Inwieweit tragen wir zur Absicherung Ihres Unternehmens bei?
In der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten übernehmen wir die Pflicht, Ihr Unternehmen bei der Herstellung der Datenschutz-Compliance zu unterstützen und Sie über die Risiken im Datenschutz zu informieren. Nachdem die Benennung Ihres externen Datenschutzbeauftragten erfolgt ist, wird er in einer umfassenden Ist-Analyse zunächst die vorhandenen Risiken im Datenschutz evaluieren. Anschließend wird der externe Datenschutzbeauftragte Handlungsempfehlungen erarbeiten, mit denen Sie die Risiken minimieren können und Sie bei der Umsetzung unterstützen. Dank unserer umfassenden Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht sind Sie zusätzlich für den unwahrscheinlichen Fall eines Haftungsschadens ausreichend abgesichert.